Das Bürgerfernsehen wurde eingestellt und hier auf dem Stand vom 31.12. 2015 eingefroren + + + vollumfänglich verantwortlich für diese Website der Admin Beppo Küster +++ hier wird demonstriert, was Bürgerreporter in Grünheide (Mark) geleistet haben
In den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünheide (Mark) werden den Eltern die im Kita-Gesetz verankerten Beteiligungsrechte eingeräumt. Der Kita-Ausschuss tagt regelmäßig. Zu den (2014) im Kinderhaus Kunterbunt geplanten Veränderungen fand zunächst eine Beratung zwischen dem Leitungsteam und den Elternvertretern statt. Es fand eine Begehung mit Vertretern des Bildungsministeriums sowie des Jugendamtes des Landkreises statt. Danach gab es eine Elternversammlung mit den betroffenen Eltern. Es wurden Wünsche der Eltern zur Gruppenzusammensetzung und Kitakonzeption entgegen genommen, die dann auch berücksichtigt wurden. Außerdem wurden alle Eltern der Kita auf Gesamtelternversammlungen über den jeweiligen Stand der Umsetzung informiert.
Solch ein Kompetenzgerangel ist doch eigentlich gar nicht zu verstehen, wenn man in die Gesetze unseres Bundeslandes schaut!
Aus dem Kita-Gesetz:
"Abschnitt 2
Beteiligungen
§ 4
Grundsätze der Beteiligung
(1) 1Die Kindertagesstätte hat ihren Auftrag in enger Zusammenarbeit mit der Familie und anderen
Erziehungsberechtigten durchzuführen. 2Mit anderen Einrichtungen und Diensten sollen
sich die Kindertagesstätten zum Wohl der Kinder unter Beachtung des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten abstimmen. 3
Insbesondere
ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes im Rahmen der Gesundheitsvorsorge
gemäß § 11 im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten auf Entwicklungsbeeinträchtigungen
des Kindes hinzuweisen. 4Der Übergang zur Schule und die Betreuung und
Förderung schulpflichtiger Kinder soll durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte
Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden."
Es sind damit zwingend Eltern und Kinder in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Und insbesondere in der Schule hat die Schulkonferenz laut Schulgesetz das letzte Wort. Und dann gilt der Grundsatz demokratischer Mitbestimmung, es entscheidet die Mehrheit.
Ich werde die Kontrahenten Frau Hanusch und Herrn Runge bitten, sich zu diesem Kommentar zu äußern. Danke dafür. (Kopie der Mail: Sehr geehrte Frau Hanusch, sehr geehrter Herr Runge, auch wenn zu diesem Thema die Würfel längst gefallen sind und das Problem lange her ist, möchte ich Sie bitten, auf einem Kommentar einer Bürgerin zu antworten. Vielen Dank!)
(Antwort von Herrn Runge per Mail) Ich stimme der Auffassung voll zu. Doch scheint das für Grünheide nicht voll zu gelten. Es wurde die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Das war es. Die Eltern haben resigniert und sehen, dass die Zeit in der Kita ja für "mein" Kind bald vorbei ist. Man müßte nun nach einem Jahr die Erfahrungen mal auswerten mit der Schule. Fest steht, dass das Obergeschoss der Kita mit z.T. 25 Kindern in einer Gruppe überfüllt ist. Ohne Not ist diese Situation zu verzeichnen. Nun teilt man teilweise die Gruppe und weicht mit den"Großen" doch wenigstens zeitweilig in die Horträume aus. Die Kindergärtnerinnen geben sich alle Mühe, um mit dieser Situation klar zu kommen. Die Antwort, ob alle Grünheider Kinder auch in Grünheide unterkommen, ist nicht beantwortet. Es wäre so einfach, eine Tabelle aufzustellen, in der die Zuordnung der Kinder aus den Ortteilen zu den Einrichtungen eigetragen wird. Für den Bürgermeister ist es den Eltern zuzumuten, ihre Kinder auch in die entfernten Kitas zu bringen. Das hat mit Familienfreundlichkeit nicht viel zu tun. Aber vielleicht ist es ein Anstoß zum Überdenken. Es geht um die Kinder und deren Eltern.
Aber in der Frage der Schließzeiten haben sich die Aktivitäten der Eltern gelohnt. Hier ergibt sich einfach die Frage, warum kann man sich nicht im Vorfeld mit den Eltern und Elternvertretern einen Tisch setzen? Es darf keine Prestigfrage sein.
4 KOMMENTARE
Kitamanagementam 12.11.2015
In den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünheide (Mark) werden den Eltern die im Kita-Gesetz verankerten Beteiligungsrechte eingeräumt. Der Kita-Ausschuss tagt regelmäßig. Zu den (2014) im Kinderhaus Kunterbunt geplanten Veränderungen fand zunächst eine Beratung zwischen dem Leitungsteam und den Elternvertretern statt. Es fand eine Begehung mit Vertretern des Bildungsministeriums sowie des Jugendamtes des Landkreises statt. Danach gab es eine Elternversammlung mit den betroffenen Eltern. Es wurden Wünsche der Eltern zur Gruppenzusammensetzung und Kitakonzeption entgegen genommen, die dann auch berücksichtigt wurden. Außerdem wurden alle Eltern der Kita auf Gesamtelternversammlungen über den jeweiligen Stand der Umsetzung informiert.
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Kerstinam 10.11.2015
Solch ein Kompetenzgerangel ist doch eigentlich gar nicht zu verstehen, wenn man in die Gesetze unseres Bundeslandes schaut! Aus dem Kita-Gesetz: "Abschnitt 2 Beteiligungen § 4 Grundsätze der Beteiligung (1) 1Die Kindertagesstätte hat ihren Auftrag in enger Zusammenarbeit mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durchzuführen. 2Mit anderen Einrichtungen und Diensten sollen sich die Kindertagesstätten zum Wohl der Kinder unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten abstimmen. 3 Insbesondere ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gemäß § 11 im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten auf Entwicklungsbeeinträchtigungen des Kindes hinzuweisen. 4Der Übergang zur Schule und die Betreuung und Förderung schulpflichtiger Kinder soll durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden." Es sind damit zwingend Eltern und Kinder in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Und insbesondere in der Schule hat die Schulkonferenz laut Schulgesetz das letzte Wort. Und dann gilt der Grundsatz demokratischer Mitbestimmung, es entscheidet die Mehrheit.
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beppoam 10.11.2015
Ich werde die Kontrahenten Frau Hanusch und Herrn Runge bitten, sich zu diesem Kommentar zu äußern. Danke dafür. (Kopie der Mail: Sehr geehrte Frau Hanusch, sehr geehrter Herr Runge, auch wenn zu diesem Thema die Würfel längst gefallen sind und das Problem lange her ist, möchte ich Sie bitten, auf einem Kommentar einer Bürgerin zu antworten. Vielen Dank!)
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beppoam 11.11.2015
(Antwort von Herrn Runge per Mail) Ich stimme der Auffassung voll zu. Doch scheint das für Grünheide nicht voll zu gelten. Es wurde die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Das war es. Die Eltern haben resigniert und sehen, dass die Zeit in der Kita ja für "mein" Kind bald vorbei ist. Man müßte nun nach einem Jahr die Erfahrungen mal auswerten mit der Schule. Fest steht, dass das Obergeschoss der Kita mit z.T. 25 Kindern in einer Gruppe überfüllt ist. Ohne Not ist diese Situation zu verzeichnen. Nun teilt man teilweise die Gruppe und weicht mit den"Großen" doch wenigstens zeitweilig in die Horträume aus. Die Kindergärtnerinnen geben sich alle Mühe, um mit dieser Situation klar zu kommen. Die Antwort, ob alle Grünheider Kinder auch in Grünheide unterkommen, ist nicht beantwortet. Es wäre so einfach, eine Tabelle aufzustellen, in der die Zuordnung der Kinder aus den Ortteilen zu den Einrichtungen eigetragen wird. Für den Bürgermeister ist es den Eltern zuzumuten, ihre Kinder auch in die entfernten Kitas zu bringen. Das hat mit Familienfreundlichkeit nicht viel zu tun. Aber vielleicht ist es ein Anstoß zum Überdenken. Es geht um die Kinder und deren Eltern. Aber in der Frage der Schließzeiten haben sich die Aktivitäten der Eltern gelohnt. Hier ergibt sich einfach die Frage, warum kann man sich nicht im Vorfeld mit den Eltern und Elternvertretern einen Tisch setzen? Es darf keine Prestigfrage sein.
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